Nein, nach dem 2. Semester können die Vertiefungsrichtungen gewählt werden.
Maschinenbau:
Wirtschaftsingenieurwesen:
*** WICHTIG: Die Frist für das Vorpraktikum wurde wegen der Coronakrise verlängert!***
(Alle Fragen werden durch die verantwortlichen Professoren beantwortet.)
Was wo abgeleistet werden muss, ist in der "Regelung für die praktische Vorbildung" geregelt. Diese finden Sie hier.
Wenn es irgendwie möglich ist, sollte das Praktikum bereits vor Antritt des Studiums abgeleistet werden.
Weiterhin ist zu beachten, dass ohne die vollständige Anerkennung des Praktikums an keiner Prüfung ab dem 3. Semester teilgenommen werden kann.
Wichtig ist auch sich frühzeitig um die Anerkennung des Praktikums zu kümmern. Ansprechpartner sind hierbei:
Prof. Dr. Heinrich für Studierende der Studiengänge Maschinenbau + Sicherheitsingenieurwesen und
Prof. Dr. Böhm für Studierende der Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen + Sport- & Rehatechnik.
Ja, bestandene Prüfungen werden bei einem Wechsel von einem zum anderen Studiengang anerkannt. Dies gilt auch für Fehlversuche.
Ja, wenn es sich um das gleiche Fach handelt. Hierbei muss der Titel des Fachs nicht exakt identisch sein, es reicht auch wenn die Inhalte übereinstimmen.
Da Fehlversuche bei artverwandten Studiengängen mitgezählt werden, kann nur dann gewechselt werden, wenn dieses Fach im anderen Studiengang nicht angeboten wird.
Ja, wenn diese Leistung zum Pflicht- oder Wahlpflichtkatalog des entsprechenden Studiengangs an der Hochschule passt.
Ist dies nicht der Fall, sollte bereits vor Beginn des Auslandsaufenthalts ein Antrag auf eine Ausnahmeregelung an den Prüfungsausschuss gestellt werden.
Nein, alle Prüfungsleistungen müssen vor Beginn der Abschlussarbeit bestanden sein.
Der Wahlpflichtkatalog ist bindend.
Es gibt Kooperationen mit anderen Fachbereichen. diese Fächer sind im Wahlpflichtkatalog aufgeführt.
Die Regelstudienzeit in den Bachelor-Studiengängen beträgt 6 bzw. 7 Semester.
In den Master-Studiengängen liegt sie bei 4 Semestern.
Bitte informieren Sie sich auf der Seite des entsprechenden Studienganges.
Nein, es gibt in der Fachrichtung Maschinenbau ein Praxismodul mit einer Praxisarbeit im Umfang von 18 ECTS-Punkten.
ECTS-Punkte sind ein Maß für den Arbeitsaufwand.
Als grobe Näherung:
Ja, sofern der erwartete Umfang ähnlich ist.
Derjenige, der durchgefallen ist, kann die Bachelorarbeit nicht beginnen. Der andere kann das Projekt alleine beenden oder abbrechen und ein neues Projekt wählen.
Es gibt keine Mindest- oder Höchstseitenzahl. Das Thema muss technisch / ingenieurwissenschaftlich und verständlich beschrieben sein. Dabei sollte man auf die speziellen Schwierigkeiten und Probleme der gestellten Aufgabe und die gewählten Lösungswege und Ergebnisse eingehen.
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