Der Fachbereichsrat erfüllt seine Aufgaben entsprechend § 87 HochSchG. Er berät und entscheidet in grundlegenden Angelegenheiten des Fachbereichs. Insbesondere verabschiedet er Grundsätze für einen gemeinsamen Fachbereichshaushalt. Darüber hinaus erlässt er die Prüfungsordnungen, stellt Studienpläne auf und besetzt weitere Ausschüsse wie die Prüfungsausschüss oder den Ausschuss für Studium und Lehre.
Der Fachbereichsrat tagt nach förmlicher Einberufung durch den Dekan/die Dekanin mindestens zweimal pro Semester.
Die Fachrichtungen Elektrotechnik und Maschinenbau sind im Fachbereichsrat jeweils durch mindestens drei Professorinnen bzw. Professoren, mindestens eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter und mindestens zwei Studierende vertreten. Innerhalb dieser Gruppen gilt bei der Fachbereichswahl das Mehrheitswahlrecht. Dazu bereiten die Gruppen jeweils für ihre Gruppe eine fachrichtungsübergreifende Liste mit Wahlvorschlägen vor.
Der Fachbereichsrat hat 17 Mitglieder, davon neun Professorinnen bzw. Professoren, zwei Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter und sechs Studierende. Die Studierenden wählen jährlich - alle anderen Mitglieder der Hochschule alle drei Jahre - ihre Vertreter in die Kollegialorgane (Senat und Fachbereichsräte).
Professorinnen und Professoren
Prof. Dr. Ernst Georg Haffner,
Prof. Dr. Andreas Diewald,
Prof. Dr. Dirk Brechtken,
Dr. Friederike Nolle,
Prof. Dr. Peter König,
Prof. Dr. Lars Draack,
Prof. Dr. Harald Heinz Ortwig,
Prof. Dr. Volker Lücken
Studierende
Paul Bazzi,
Mohamed Eido,
Nils Wiemann,
Marlon König,
Matthias Stemper
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