Hallo liebe Studierende,
ihr wollt dem PST Trier (http://www.pst-trier.de/) beitreten um dessen Sportangebote zu nutzen? Wir erstatten euch die monatliche Grundgebühr! Am Anfang des nächsten Semesters (SS 2022) einfach das Erstattungsformular ausfüllen und du bekommst die Grundgebühr für das Wintersemester 2021/22 per Banküberweisung erstattet. Mit der Grundgebühr kann man z.B beim Judo und Fußball mitmachen. Alle anderen Sportarten sind weiter unterteilt mit einer monatlichen Grundegebühr und mit einmaliger Aufnahmegebühr. Dies könnt ihr auf der Hompeage vom PST nochmal genauer nachlesen (https://pst-trier.eu/downloads/Beitragsliste_PST.pdf).
--------------------------------------------------
Rückerstattung SS2022 (für WS2021/22)
ZEITRAUM DER ERSTATTUNG:
Ab Mittwoch, den 20.04.2022 bis Sonntag, den 15.05.2022 für das Wintersemester 2021/22.
ANLEITUNG ERSTATTUNG FÜR WS 2021/22:
Wenn ihr im Semester WS 2021/22 den Grundbeitrag für den PST gezahlt habt und diese gerne erstattet haben möchtet, dann geht bitte wie folgt vor:
1.Bitte öffnet diese Webseite "https://asta-server.hochschule-trier.de/pstform/", per FIREFOX oder CHROME (KEIN SAFARI ODER OPERA).
2.Bitte füllt dann das Erstattungsformular aus und ladet eure Studienbescheinigung vom Wintersemester 2021/22 mit hoch.
DATENSCHUTZ:
Die durch ein Formular (bspw. PST-Erstattungsformular) erfassten Daten werden einerseits an Dritte weitergegeben, insofern es der Nutzen der Formulare notwendig macht. So übergeben wir die PST-Daten (Mitgliedsnummer, Name) an den Post Sportverein Trier, um mit ihm die Mitgliedschaftsdaten abzugleichen. Erst durch diese Bestätigung können wir den Mitgliedsbeitrag erstatten. Danach werden die Kontodaten dazu verwendet, den entsprechenden Erstattungsbetrag zu überweisen.
Ebenso sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, die übertragenen Daten des PST-Erstattungsformulars für 10 Jahre aufzubewahren. Dies geschieht auf internen Servern und die Daten werden, nach der Beitragserstattung, für keine weiteren Zwecke verwendet. Die Aufbewahrung auf 10 Jahre findet im Rahmen der Aufbewahrungspflicht nach § 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4 HGB sowie § 238 Abs. 1 HGB statt. Entsprechend könenn die Daten dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren werden die gesammelten Formulardaten vernichtet.
Weitere Informationen zum Datenschutz findet ihr hier.
FRAGEN:
Meldet euch einfach unter dieser E-Mailadresse.
Sie verlassen die offizielle Website der Hochschule Trier