Semesterbeitrag und Gebühren

Semesterbeitrag - nur für Ersteinschreiber und Austauschstudierende

Der aktuelle Semesterbeitrag für Ersteinschreibende und Austauschstudierenden beträgt 215,40€. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus:

  • ASTA: 16,00 € 
  • Semesterticket: 176,40 €
  • Chipkarte: 23,00€ (einmalig)
  • Zustellungsgebühr: 1,60€ (einmalig)

Ersteinschreiber zahlen bitte nach Erhalt des Zulassungsbescheides.

Austauschstudierende zahlen bitte nach Erhalt des Informationsschreibens.

Bitte beachten Sie hierbei, dass die Überweisung auch bei Online-Überweisung bis zu 5 Tage dauern kann.

Rückmeldung / Semesterbeitrag für Studierende ab dem 2. Semester

Voraussetzung für die Fortsetzung Ihres Studiums und die Teilnahme an Prüfungen im folgenden Semester ist Ihre eigenverantwortliche Rückmeldung innerhalb der Rückmeldefrist. 

Die Rückmeldefrist für das Wintersemester 2024/25 endet am 31. Juli 2024! Rückmeldungsfristen werden auch per E-Mail bekannt gegeben!

Um sich rückzumelden überweisen Sie bitte den Studierendenbeitrag. Ihr individueller Überweisungsbetrag wird Ihnen im Studis-Portal im Bereich "Mein Studium - Studienservice" unter dem Register Zahlungen angezeigt. Das Portal erreichen Sie unter folgender Adresse:

http://studis.hochschule-trier.de (Bitte nutzen Sie die Shibboleth Anmeldung.)

Bitte überweisen Sie den Rückmeldebetrag für das Wintersemester 2024/25 für den Studienort Idar-Oberstein (nicht für Ersteinschreiber) in Höhe von 192,40 € (AStA 16,00 €, Semesterticket 176,40 €) an die nachfolgende Bankverbindung:

Empfänger:      LHK Mainz/Umwelt-Campus Birkenfeld
Bank:                Postbank Ludwigshafen
IBAN:                DE 45 5451 0067 0009 6236 71
BIC:                   PBNKDEFF
Verwendungszweck:  Vorname Nachname Matrikelnr

Bitte geben Sie im Verwendungszweck ausschließlich Vor- und Nachnamen sowie die Matrikel-Nummer und den Studiengang an damit ihre Überweisung zugeordnet werden kann.

Erst wenn der Geldeingang des Semesterbeitrages verzeichnet ist, sind Sie Rückgemeldet. Nach erfolgter Rückmeldung stehen die Studienbescheinigungen zum Download im persönlichen StudIS-Portal unter der Rubrik Studienservice - Mein Studium - Anträge und Bescheinigung bereit.

Bei verspäteter Rückmeldung wird eine Säumnisgebühr in Höhe von 25,00 € erhoben.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Studienservice.

Studiengebühren für den Weiterbildenden Masterstudiengang

Der Weiterbildende Master-Studiengang ist gebührenpflichtig. Hier werden neben den regulären Semesterbeiträgen Studiengebühren fällig.

Diese Studiengebühr beträgt 21,00 € pro belegtem ECTS-Kreditpunkt. Ein Semester mit 30 ECTS kostet 630 € (= 30 ECTS x 21 €).
Ein komplettes Weiterbildungsmasterstudium kostet 2.520 € (= 30 ECTS x 21 € x 4 Semester). Wird die Regelstudienzeit von 4 Semestern überschritten, so wird eine weitere Gebühr von 650 €/Semester fällig.

Zweitstudiengebühren

Von einem Zweitstudium spricht man, wenn es um den Erwerb eines zweiten Hochschulabschlusses geht, der thematisch und formal vom Erststudium unabhängig ist, also beispielsweise ein weiterer Bachelorabschluss in einem anderen Studienfach. Das erste Masterstudium nach einem Bachelorabschluss (oder auch mehreren) ist kein Zweitstudium. Ein weiterer Masterabschluss nach Abschluss eines Masters jedoch schon. In diesen Fällen wird eine Gebühr in Höhe von 700 € pro Semester zusätzlich zu dem Semesterbeitrag erhoben. Von der Studiengebühr ausgenommen sind beurlaubte Studierende für die Dauer der Beurlaubung.

Beitrag für Verbrauchsmaterialien in den Werkstätten

Für alle immatrikulierten Studierenden der Studiengänge Edelstein und Schmuck wird für allgemeine Verbrauchsmaterialien in den Werkstätten ein Beitrag von 90,00 €/Sem. erhoben. Der Betrag wird jährlich in Rücksprache mit der Fachschaft festgelegt. Informationen über die Zahlungsmodalitäten erhalten Sie zu Beginn des jeweiligen Semesters.

Zahlungsfrist ist:

  • im Sommersemester: 15. Mai
  • im Wintersemester: 15. November

Wenn Sie nicht rechtzeitig bezahlen können, setzen Sie sich vor Ablauf der Frist mit dem Sekretariat in Verbindung (bei Zahlungsverzug ohne vorherige Ankündigung wird eine Aufwandsgebühr von 10 € pro Mahnung erhoben).

Nur Studierende, die sich in einem offiziellen Urlaubssemester befinden sind von diesem Beitrag befreit.

© Natascha Frechen
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