Gasthörer/innen

Als Gasthörer*innen können nur im Rahmen der vorhandenen Studienplätze auf Antrag Personen zugelassen werden, die sich auf einzelnen Wissensgebieten weiterbilden wollen. Die Zulassung als Gasthörer*in ist nicht an die Voraussetzungen für die Zulassung für ordentliche Studierende gebunden, sofern der Bildungsstand erwarten lässt, dass den Lehrveranstaltungen gefolgt werden kann. 

Zulassungsanträge sind beim Studienservice mit den entsprechenden Anlagen (letzter Bildungsnachweis) jeweils innerhalb der Bewerbungsfrist einzureichen.

Die Zulassung als Gasthörer*in erfolgt mittels Schein für die Gasthörerschaft jeweils nur für ein Semester; auf Antrag ist eine Verlängerung möglich.

Der Besuch von Übungen und Praktika ist nur mit Zustimmung des zuständigen Dozenten gestattet; die Teilnahme an Vorlesungen wird gestattet, wenn die Kapazität vorhanden ist. Leistungsnachweise jeglicher Art können nicht erbracht werden.

Der Schein über die Gasthörerschaft gilt gleichzeitig als Nachweis für den Besuch der belegten Studienveranstaltungen.

Die Gasthörer*innen nehmen an den Vergünstigungen (z.B. Essenszuschuss, Fahrpreisermäßigungen) der ordentlichen Studierenden nicht teil.

Für die Studien der Gasthörerschaft wird eine Gebühr gemäß der Landesverordnung über die Gebühren in den Bereichen Wissenschaften, Weiterbildung und Kultur (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 27.11.2014 in derzeit gültiger Fassung erhoben:

bis zu 4 Semesterwochenstunden - je Semester 160,00 €
bis zu 8 Semesterwochenstunden - je Semester 260,00 €
ab 9 Semesterwochenstunden - je Semester 360,00 €
Erstellung des Gasthörerscheines - 6,00 €

Die entsprechende Gebühr ist bis zum Vorlesungsbeginn anzuweisen. 

Bitte überweisen Sie den entsprechenden Betrag auf folgendes Konto: 

Empfänger: LHK Mainz/Umwelt-Campus Birkenfeld
Name der Bank: Deutsche Bundesbank Filiale Mainz
Kontonummer: 550 01511
Bankleitzahl: 550 000 00
IBAN: DE25 5500 0000 0055001511
BIC: MARKDEF 1550
Verwendungszweck: BIR 0966-BIR-11131 "Nachname, Vorname, Geburtsdatum" 

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