Kein Problem. Unser englischsprachiger Masterstudiengang ist auch offen für talentierte Quereinsteiger: Nach einer Eignungsprüfung ist das Masterstudium auch mit abgeschlossener Ausbildung und mindestens 3 Jahren Berufspraxis möglich. Besondere Voraussetzung ist die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufspraxis mit einem deutschen Bachelorabschluss. Diese Gleichwertigkeitsprüfung nimmt der Eignungsprüfungsausschuss vor.
Das Studium ist inhaltlich gleich mit dem Masterstudium - anders sind die Zulassungsvoraussetzungen und die Studiengebühren.
Weitere Informationen stehen nur auf Englisch zur Verfügung - bitte wechseln Sie im Menü rechts oben die Sprache.
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