Senatsausschuss für Gleichstellung

Vorsitzende

Prof. Dr. Rita Spatz

Professorinnen und Professoren

Prof. Dr. Beate Massa; FB Bauen + Leben
ständige Vertretung: N.N.

Prof. Andrea Wandel; FB Gestaltung
ständige Vertretung: Prof. Petra Riegler-Floors; FB Gestaltung

Prof. Dr.-Ing. Dara Feili; FB Technik
ständige Vertretung: Prof. Dr. Peter König; FB Technik

Prof. Dr. Rita Spatz; FB UPUT
ständige Vertretung: Prof. Dr. Anne Schweizer; FB UPUT

Prof. Dr. Susanne Hartard; FB UWUR
ständige Vertretung: Prof. Dr. Kathrin Nitschmann; FB UWUR

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Kristin Bleydorn; Mitarbeiterin im FB Informatik
ständige Vertretung: Jutta Straubinger; Mitarbeiterin im FB Informatik

 Dr. Eva Klos; Mitarbeiterin in den Zentrale Einrichtungen
ständige Vertretung: N.N.

Julia Wild; Mitarbeiterin im FB Gestaltung
ständige Vertretung:  N.N.

Denise Keßler; Mitarbeiterin im FB UWUR
ständige Vertretung:  N.N.

Gabi Zimmermann; Mitarbeiterin im FB Wirtschaft
ständige Vertretung: Miriam Seeh; Mitarbeiterin im FB Wirtschaft

Manuela Mertes; Mitarbeiterin im FB Bauen + Leben
ständige Vertretung:  N.N.

Hanka Walter; Mitarbeiterin im FB Technik
ständige Vertretung:  N.N.

Studierende

Mariia-Dzenyslava Odrekhivska; Studierende im FB UWUR
ständige Vertretung: Lea Adamus; Studierende im FB Bauen + Leben

Rachel Statnik; Studierende im FB Wirtschaft
ständige Vertretung: Katharina Becher; Studierende im FB UWUR

Aufgaben des Senatsausschuss für Gleichstellung

Aufgabenbeschreibung des Ausschusses für Gleichstellungsfragen der HS Trier entsprechend §72 (4) Hochschulgesetz

Der Ausschuss für Gleichstellungsfragen wird vom Senat bestellt und macht dem Senat einen Vorschlag zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten.

Der Ausschuss für Gleichstellungsfragen unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Diese sind:

  1. Unterstützung der Organe der Hochschule und der von ihnen gebildeten Ausschüsse bei Erfüllung von Aufgaben nach § 2 Abs. 2: „Die Hochschulen fördern die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Bei der Benennung von Gremienmitgliedern ist das Prinzip der Geschlechterparität zu berücksichtigen“ 
  2. Vorbereitung der Beschlussfassungen des Senats gemäß § 76 Abs. 2 Nr. 16: „Pläne zur Förderung von Frauen entsprechend § 6 des Landesgleichstellungsgesetzes zu beschließen mit dem Ziel, den Anteil von Frauen in allen Berufsgruppen und Qualifikationsstellen, in denen sie bisher unterrepräsentiert sind, und bei der Vergabe von Stipendien und bei anderen Maßnahmen der Nachwuchs- und wissenschaftlichen Nachwuchsförderung zu erhöhen, sowie Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung zu beschließen,“
  3. Regelmäßige Berichterstattung über ihre Tätigkeit
  4. Mitwirkung an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen, die die weiblichen Beschäftigten betreffen

Der Ausschuss für Gleichstellungsfragen vergibt Stipendien für Alleinerziehende/Schwangere sowie den „Gleichstellungspreis“ für hervorragende Abschlussarbeiten.

Kontakt

Präsidialbüro
Isabelle Gruchey

Tel. +49 651/8103-445
Fax +49 651/8103-557
Büro: Schneidershof J/105
praesidialbuero(at)hochschule-trier.de

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