Ab den Prüfungsordnungen 2023 werden Studierende zu Pflichtversuchen nicht mehr automatisch angemeldet. Eine versäumte Anmeldung zu einem Pflichtversuch gilt als Fehlversuch!
Dies gilt für die Prüfungsordnungen:
Bauingenieurwesen Bachelor 2023
Bauingenieurwesen mit Praxissemester Bachelor 2023
Bauingenieurwesen Master 2023
Die Anmeldung zu Pflichtversuchen erfolgt in den Prüfungsordnungen Bachelor 2019 und Master 2019 wie gewohnt automatisch.
Um Fehlversuche durch verpasste Anmeldungen zu vermeiden, gelten ab WS 2023/24 neue Anmelderegeln:
Eine Anmeldung ist bis zu 7 Werktage vor der Prüfung/Prüfungsvorleistung möglich. Eine Abmeldung wie vorher auch ist noch 3 Werktage vor der Prüfung/Prüfungsvorleistung möglich. Dabei zählt der Tag, an dem die Frist endet, mit. Das beistehende Beispiel verdeutlicht die Fristen anhand einer fiktiven Klausur, die am 01.02.2024 geschrieben wird.
Prüfungstag | letzmögliche Anmeldung | letztmöglicher Rücktritt |
Mo | Do der Vorvorwoche | Mi vorher |
Di | Fr der Vorvorwoche | Do vorher |
Mi | Mo der Vorwoche | Fr vorher |
Do | Di der Vorwoche | Mo vorher |
Fr | Mi der Vorwoche | Di vorher |
Achten Sie bitte auf die aktuelle Version dieser Prüfungspläne.
Die Platzvergabe erfolgt auch dieses Semester im Voraus und wird spätestens zwei Tage vor der Klausur auf dieser Seite veröffentlicht. Bitte informieren Sie sich bereits im Vorfeld über Ihren Sitzplatz.
Die Räume C203, C206, C207 und C317 können uneingeschränkt zum Lernen genutzt werden.
Die Räume C204, C205 werden regelmäßig für Klausuren genutzt und sind so zu hinterlassen, dass die Klausuren ohne Verzögerungen geschrieben werden können. Die Tische sind bei Verlassen des Raumes wieder so anzuordnen, wie auf den obigen Abbildungen dargestellt, wobei auch auf die Nummerierung zu achten ist.
Sollten die Räume wiederholt unaufgeräumt vorgefunden werden, werden sie für den Rest des Prüfungszeitraums nicht mehr zum Lernen zur Verfügung gestellt.
Versuchen die Studierenden das Ergebnis der Prüfungsleistung durch die Benutzung der nicht zugelassenen Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt dies als Täuschungsversuch und die betreffende Prüfungsleistung wird mit „nicht ausreichend" bewertet.
Atteste sind spätestens bis zum dritten Tag nach dem Prüfungstermin beim Prüfungsamt mit dem „Beiblatt zum Einreichen von Attesten“ abzugeben.
Das Attest muss die Prüfungsunfähigkeit erkennen lassen.
Sollten Sie an einer Prüfung teilnehmen, die von einem anderen Fachbereich angeboten wird, gelten für Sie diesbezüglich die Regelungen des entsprechenden Fachbereichs.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig darüber.
Die Liste für die jeweilige Präsenzprüfung wird spätestens zwei Tage vor der jeweiligen Prüfung zum Download bereit gestellt. Falls Sie sich nicht auf dieser Liste finden sollten und Sie sich sicher sind, dass Sie sich zu dieser Prüfung angemeldet haben, dann schreiben Sie sofort eine E-Mail an das Sekretariat der FR Bauingenieurwesen (i.werhan(at)hochschule-trier.de)
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