Hochschulzugangsberechtigung

Bevor Sie sich bei uns bewerben oder einschreiben, ist es wichtig, dass Sie überprüfen, aufgrund welcher Zugangsmöglichkeit Sie das Studium nach bestandener Eignungsprüfung beginnen können. Wir haben Ihnen hier eine Übersicht der unterschiedlichen Zugangsmöglichkeiten und einiger besonderer Voraussetzungen erstellt.

SCHULABSCHLÜSSE

Allgemeine Hochschulreife
Mit einem Abitur können Sie an Universitäten und Fachhochschulen ein Studium beginnen. Es wird in der Regel an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Gymnasium erworben. Es gibt aber auch weitere gleichwertige Hochschulzugangsberechtigungen anderer gymnasialer Schultypen (z. B. Abendgymnasium oder Waldorfschule).

Fachgebundene Hochschulreife
Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt grundsätzlich zum Studium aller Studiengänge an Fachhochschulen oder auch in bestimmten Studienrichtungen zum Studium an einer Universität.

Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife erhalten in der Regel Absolventen von Fachoberschulen oder des Telekolleg II. Sie kann aber auch unter bestimmten Voraussetzungen an Berufsfachschulen, Fachschulen oder sonstigen Institutionen erworben werden. Gymnasiasten, welche die 12. Jahrgangsstufe mit Erfolg absolviert haben, erwerben in Verbindung mit einem erfolgreich abgeschlossenen einjährigen Praktikum oder einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung die Fachhochschulreife.

Fachhochschulreife an einem Berufskolleg Baden-Württemberg
Mit einem Zeugnis der Fachhochschulreife von einem Berufskolleg in Baden-Württemberg wird Ihnen unter folgenden Voraussetzungen die Fachhochschulreife auch in Rheinland-Pfalz anerkannt

  • Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung (vor oder nach dem Besuch des Berufskollegs, muss nicht fachverwandt sein) oder
  • Nachweis eines halbjährigen einschlägigen Praktikums im Anschluss an das Berufskolleg oder
  • Anerkennungsvermerk für alle Bundesländer im Zeugnis
BERUFLICH QUALIFIZIERTE

Das Land Rheinland-Pfalz ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen ein Studium an einer Fachhochschule auch ohne entsprechenden Schulabschluss.

Wenn Sie eine berufliche Ausbildung mit einem qualifiziertem Ergebnis (z. B. Gesamtnotendurchschnitt aus der Abschlussprüfung und dem Abschlusszeugnis der Berufsschule von mindestens 2,5) abgeschlossen und danach eine mindestens zweijährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit ausgeübt haben, erhalten Sie eine unmittelbare Zugangsberechtigung für das Studium aller Fächer an einer rheinland-pfälzischen Fachhochschule.

  • (Bitte beachten Sie: Mit einer beruflichen Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis + einer dreijährigen relevanten beruflichen Tätigkeit, können Sie eine "Gleichwertigkeitsprüfung der Beruflichen Praxis mit einem Bachelorstudium" beantragen. Wenn diese Gleichwertigkeit festgestellt wird, haben Sie die Zugangsberechtigung zum Weiterbildungsmasterstudium und können, nach bestandener Eignungsprüfung das Weiterbildungsmasterstudium Gemstones and Jewellery aufnehmen. Mehr Informationen dazu erteilt Manuela Matzenbacher (Studienservice)

Mit Ihrer Bewerbung oder Einschreibung ist es erforderlich, eine Studienberatung nachzuweisen.
Das Nachweisformular erhalten Sie hier.

Informationen über den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte können Sie auch dem Informationsblatt des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur entnehmen.

MEISTER ODER TECHNIKER

Eine Meisterprüfung, der Abschluss als Techniker oder eine vergleichbare Fortbildungsprüfung berechtigen ebenfalls in allen Fächern zum Studium an einer Fachhochschule in Rheinland-Pfalz. Weitere Informationen können Sie auch dem Informationsblatt des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur entnehmen.

BESONDERE KÜNSTLERISCHE EIGNUNG

Wer nicht die allgemeine Zugangsvoraussetzungen erfüllt bzw. wer keine der oben genannten Qualifikationen vorweisen kann, kann mit dem Nachweis der erfüllten Schulpflicht die Einschreibung in den Bachelor-Studiengang Edelstein und Schmuck beantragen, wenn in der Portfolioprüfung und als Gesamtergebnis der Eignungsprüfung jeweils mindestens die Note "gut" (2,0) erreicht wird.

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