Die Zulassung zum Verfahren setzt eine schriftliche Bewerbung voraus, die bis zum 01. Januar oder 01. Juli eines jeden Jahres an die Leitung der Fachrichtung Innenarchitektur des Fachbereiches Gestaltung der Hochschule Trier zu richten ist. Die Bewerbung muss fristgerecht erfolgen und folgende Unterlagen beinhalten:
Das Portfolio wird nach Abschluss des Feststellungsverfahrens wieder ausgehändigt. Die Projektskizze geht in den Besitz des Fachbereichs Gestaltung der Hochschule Trier über. Die eingereichten Arbeitsproben sollen die Maße von DIN-A2 nicht übersteigen. Dreidimensionale Objekte sind ausschließlich als Abbildung (Foto, Zeichnung) einzureichen.
Ihre Bewerbungsunterlagen für das studiengangsbezogenen Eignungsverfahren im Master-Studiengang Innenarchitektur sind in digitaler (per Mail im PDF-Format, max. 5 MB) und physischer Form (per Post oder persönliche Abgabe im Sekretariat der Fachrichtung Innenarchitektur) der Fachrichtung Innenarchitektur zur Verfügung zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen dieses studiengangsbezogenen Eignungsfeststellungsverfahren die Zulassungsvoraussetzungen für den Master-Studiengang Innenarchitektur NICHT geprüft werden. Diese Prüfung erfolgt nach erfolgreich bestandener Eignungsprüfung bei Ihrer der Online-Bewerbung um einen Studienplatz im Master-Studiengang Innenarchitektur über das Online-Bewerberportal der Hochschule Trier.
Fachrichtung Innenarchitektur
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