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Präsidentin/Präsident (m/w/d)

Rund 7.000 junge Menschen studieren und forschen in attraktiven Studiengängen an den drei Standorten Trier, Birkenfeld und Idar-Oberstein der Hochschule Trier. Wir sind die forschungs- und drittmittelstärkste Hochschule für angewandte Wissenschaften in Rheinland-Pfalz. Damit bieten wir sehr gute Bedingungen für die Durchführung von Projekten mit der regionalen und überregionalen Wirtschaft.

Zum 15. September 2025 ist das Amt der/des

Präsidentin/Präsidenten (m/w/d)

zu besetzen.

Die derzeitige Amtsinhaberin stellt sich erneut zur Wahl.

Wir suchen eine engagierte Persönlichkeit mit ausgeprägten Führungs-, Strategie-, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeiten, die die Positionierung unserer Hochschule gemeinsam mit den Hochschulgremien im nationalen und internationalen Wettbewerb festigt und weiter ausbaut.

Erwünscht sind Bewerbungen von Personen mit nachgewiesener Leitungserfahrung im Wissenschaftsmanagement oder in der Führung vergleichbarer Organisationen. Vorausgesetzt wird ein erfolgreiches Wirken in den Zielbereichen Lehre, Forschung und Internationalisierung.

Die Bewerbungen sollen aussagekräftige Unterlagen hinsichtlich der Bewerbungsvoraussetzungen enthalten. Ergänzend sind schriftliche Vorstellungen über das Selbstverständnis der Amtsführung sowie zur weiteren Entwicklung der Hochschule Trier beizufügen. Es wird vorausgesetzt, dass die sich bewerbende Person bereit ist, ihre Vorstellungen ggf. im Rahmen hochschulöffentlicher Hearings zu präsentieren.

Zur Präsidentin oder zum Präsidenten kann gewählt werden, wer eine abgeschlossene Hochschul­ausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege erwarten lässt, den Aufgaben des Amtes gewachsen zu sein.

Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Die Ernennung erfolgt in ein Beamtenverhältnis auf Zeit. Wiederwahl ist zulässig.

Das Präsidentenamt ist der Besoldungsgruppe W 3 zugeordnet. Darüber hinaus werden Funktionsleistungsbezüge gewährt, die der Bedeutung des Amtes entsprechen. Die Aufgaben und die Rechtsstellung der Präsidentin/des Präsidenten ergeben sich aus den §§ 79 bis 81 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes vom 23. September 2020 (GVBL.S.461), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2021 (GVBL.S.453).

Die Hochschule Trier fördert die Gleichstellung aller Beschäftigten und sieht in der Vielfalt einen großen Gewinn. In diesem Sinne freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen.

Schwerbehinderte und die ihnen nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte Menschen mit Behinderung, werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt (Bitte Nachweis beifügen).

Ihre Bewerbung richten Sie bitte schriftlich in elektronischer Form (als eine zusammengefasste PDF-Datei, mit dem Vornamen und den Nachnamen benannt, z.B. thomas-meier.pdf) bis 06. Dezember 2024 an die Vorsitzende des Hochschulrates der Hochschule Trier, Frau Prof. Dr. Miriam Föller-Nord. Die Datei ist abzulegen auf der gesicherten Plattform Seafile der Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz: 

https://seafile.rlp.net/u/d/c2a6117dad8540bda111/

 

 

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